Allgemeine Geschäftsbedingungen


Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) stellen die ausschließliche Grundlage für sämtliche zwischen STP-Tuning, Inhaber Dejan Stanic, Beethovenstr. 30, 72458 Albstadt (nachfolgend „STP-Tuning“) und den Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“) begründeten Rechtsverhältnisse dar. Als Verbraucher gelten Personen im Sinne des § 13 BGB, d. h. natürliche Personen, die das jeweilige Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. In anderen Fällen handelt es sich bei den Kunden um Unternehmer gemäß § 14 BGB. Es gelten die AGB in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte mit Kunden, die Unternehmer sind, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, STP-Tuning stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Vertragsschluss

Abbildungen und Beschreibungen gelten nur zur allgemeinen Verdeutlichung. Technische Daten können Veränderungen unterliegen. Die Angebote von STP-Tuning erfolgen freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Eine vom Kunden erklärte Bestellung ist ein bindendes Angebot. STP-Tuning ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot spätestens innerhalb von vier Wochen nach Eingang anzunehmen. Das Angebot kann auch durch die Auslieferung des Bestellgenstandes angenommen werden. Eine Bestellung umfasst die Ermächtigung, Probefahrten durchzuführen. Online, auf der Website von STP-Tuning angegebene Anfragen, stellen keinen Vertragsabschluss dar. Erst ein auf die Anfrage hin erfolgtes Angebot von STP-Tuning, stellt ein bindendes Angebot dar.

Preise

Preisangaben gegenüber Unternehmern gelten netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Preisangaben gegenüber Verbrauchern erfolgen unter Angabe der Bruttopreise, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzlich zum Warenpreis anfallende Kosten für Zahlung, Verpackung und Versand werden dem Kunden mitgeteilt. Maßgebend sind die am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preise. Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate, ist STP-Tuning berechtigt den Preis anzupassen, falls sich bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten, die Rohstoffpreise, Land- oder Seefrachten, Steuern, Zölle oder die marktmäßigen Einstandspreise erhöht haben.

Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen können dem Kunden berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Sollte bei der Instandsetzung oder Bearbeitung die Durchführung zusätzlicher Arbeiten notwendig sein, kann der Umfang der Arbeiten bei einem Gesamtbetrag bis zu € 250,– um 20% und über € 250,– um 15% ohne Rückfrage überschritten werden.

Abnahme

Mit der Übergabe gelten die Auftragsgegenstände als abgenommen und ordnungsgemäß geliefert. Die Übergabe erfolgt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, im Betrieb von STP-Tuning. In diesem Fall kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb 8 Tagen nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung der vorläufigen oder endgültigen Rechnung den Auftragsgegenstand gegen Begleichung der Rechnung abholt. Wird ein Fahrzeug nach Ablauf der vorgenannten Frist nicht abgeholt, behält sich STP-Tuning vor, als Standgeld die ortsüblichen Einstellgebühren für tageweise eingestellte Fahrzeuge zu berechnen.

Lieferung

Sofern und soweit keine Lieferfristen vereinbart sind, liefert STP-Tuning die bestellte Sache zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Höhere Gewalt, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Mangel an Rohstoffen und Vorerzeugnissen, Streik oder sonstige Umstände, die außerhalb der Einflusssphäre von STP-Tuning liegen, entbinden STP-Tuning von der Einhaltung von Lieferfristen und geben dem Auftragnehmer kein Recht auf Schadenersatz oder Vertragsrücktritt. Konstruktions- oder Formänderungen sowie Änderungen des Lieferumfanges bleiben vorbehalten, sofern das Produkt nicht erheblich geändert wird.

Versand und Gefahrübergang

Der Versand erfolgt auf Rechnung des Kunden. Die Wahl der Versandart erfolgt im besten Ermessen. Bei einer nachträglichen Adressänderung beim Zustellservice entstehen zusätzliche Kosten, die vom Kunden zu tragen sind. Ist der Kunde Verbraucher, hat er im Falle des Widerrufes (vgl. Nr. 8 dieser AGB) die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

– Beginn der Widerrufsbelehrung –

Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

STP-TUNING
Beethovenstr. 30
D-72458 Albstdt
E-Mail: info@stp-tuning.com

WIDERRUFSFOLGEN

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. – Ende der Widerrufsbelehrung –

Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Bitte beachten Sie auch, dass dieses Widerrufsrecht nur Verbrauchern zusteht.

Zahlungsbedingungen

Der Versand erfolgt gegen Nachnahme oder Vorauskasse, wobei STP-Tuning sich die Art der Versendung vorbehält. Die zusätzlichen Kosten der Nachnahme trägt der Kunde, sofern diese Versandart auf seinen Wunsch erfolgte. Werden Sendungen nach besonderer Vereinbarung gegen Rechnung verschickt, ist der Rechnungsbetrag 10 Tage nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist STP-Tuning berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern und 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Unternehmern zu berechnen. Bleibt der Kunde nach Anzeige der Bereitstellung mit der Übernahme des Leistungsgegenstandes oder Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen länger als 10 Tage in Rückstand, so ist STP-Tuning nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 10 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Anspruch auf Schadenersatz besteht auch dann, wenn der Kunde in der Zeit von der Bestellung bis zur Auslieferung des Auftragsgegenstandes vom Vertrag zurücktritt. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt 20% des Preises. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung An dem Gegenstand, der aufgrund des Auftrages in den Besitz von STP-Tuning gelangt ist, steht STP-Tuning wegen aller, auch anderweitiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung ein Zurückbehaltungs- und Pfandrecht zu. STP-Tuning ist zur Pfandverwertung im Wege des freihändigen Verkaufs berechtigt. Für die Pfandverkaufsandrohung genügt die Absendung einer schriftlichen Benachrichtigung an die letzte uns bekannte Anschrift des Kunden. Gegen Ansprüche von STP-Tuning kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Eigentumsvorbehalt Der Leistungsgegenstand bleibt – auch im eingebauten Zustand – bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden Forderungen einschließlich aller Kosten Eigentum von STP-Tuning. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind alle Veränderung zum Nachteil von STP-Tuning, Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des Leistungsgegenstandes an Dritte ohne schriftliche Zustimmung von STP-Tuning unzulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts hat der Kunde die gelieferten Gegenstände sorgfältig zu verwahren und in einwandfreiem Zustand zu erhalten. Er hat sie ferner, sofern angemessen, ausreichend zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf STP-Tuning zu übertragen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann STP-Tuning die Versicherung auf Kosten des Kunden abschließen und den Kunden mit den Kosten belasten. Werden die gelieferten Gegenstände vernichtet, beschädigt oder gepfändet, so ist dies STP-Tuning unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere im Falle der Pfändung, hat der Kunde STP-Tuning sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Ebenso ist STP-Tuning jede Änderung der Anschrift des Kunden oder des Standortes der gelieferten Gegenstände unverzüglich mitzuteilen. Alle Kosten, die STP-Tuning durch die Geltendmachung des Eigentumsrechts entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Werden die Liefergegenstände mit anderen, STP-Tuning nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die STP-Tuning das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Liefergegenstände mit anderen, STP-Tuning nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt STP-Tuning das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für STP-Tuning.

Gewährleistung

Für Mängel bei neuen Auftragsgegenständen übernimmt STP-Tuning die Gewährleistung bei Kunden, die Verbraucher sind, während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist und bei Kunden, die Unternehmer sind, während einer Dauer von einem Jahr. Bei gebrauchten Auftragsgegenständen ist die Gewährleistung bei Auftragsnehmer, die Verbraucher sind, auf 1 Jahr ab Übergabe der Ware beschränkt. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Gewährleistung bei gebrauchten Auftragsgegenständen auf eine Dauer von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme bzw. der Auslieferung an den Kunden oder höchstens 10.000 km Laufstrecke oder 100 Stunden Betriebszeit beschränkt. Ist der Kunde Unternehmer, so hat den Auftragsgegenstand unverzüglich nach der Ablieferung, spätestens innerhalb einer Frist von 8 Werktagen, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, STP-Tuning unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt der Auftragsgegenstand als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt der Auftragsgegenstand auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Sichtbare oder offensichtliche Transportschäden sind unverzüglich dem Transporteur und STP-Tuning unter Beifügung eines postalischen oder bahnüblichen Protokolls anzuzeigen. Rücksendungen durch Kunden, die Unternehmer sind, gleich welcher Art, haben „frei“ zu erfolgen. Ist der Kunde Unternehmer, leistet STP-Tuning für Mängel des Auftragsgegenstandes zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. STP-Tuning ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wenn ein Mangel, für den ein Gewährleistungsanspruch besteht, außerhalb der Werkstatt von STP-Tuning behoben werden soll, muss vor Beginn der Arbeiten die Zustimmung von STP-Tuning eingeholt werden. Ist die Einholung der vorhergehenden Zustimmung dem Kunden nicht zumutbar, ist sie unverzüglich nachzuholen. Der Kunde hat gegenüber dem fremden Betrieb – wenn nicht vorher etwas anderes vereinbart worden ist – in Vorlage zu treten und bei STP-Tuning unter Einreichung aller Rechnungsunterlagen über zwischenzeitlich durchgeführte Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie der mangelhaften Teile einen schriftlichen Gewährleistungsantrag zu stellen. Ersetzte Teile werden Eigentum von STP-Tuning. Schäden, welche aufgrund unsachgemäßer Behandlung, Anbringung oder Überbeanspruchung des Auftragsgegenstandes oder durch die Nichtbeachtung der Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Auftragsgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung oder Serviceheft) entstanden sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. STP-Tuning weist außerdem ausdrücklich darauf hin, dass Schäden, die aufgrund Verschleißes durch überdurchschnittlich hohe Laufleistungen (mehr als 30.000 km/Jahr) entstanden sind, von der Gewährleistung ausgenommen sind. Erklärungen von STP-Tuning im Zusammenhang mit dem Vertrag (Leistungsbeschreibung, Bezugnahme auf DIN) beinhalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel bedarf die Übernahme einer Garantie einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung durch STP-Tuning. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen geleisteter Garantien für die Beschaffenheit des Auftragsgegenstandes oder wegen des arglistigen Verschweigens eines Mangels, bleiben unberührt. Für Schadensersatzansprüche gelten im Übrigen die Bestimmungen in Ziffer 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Haftung

Für eine Haftung von STP-Tuning auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen. STP-Tuning haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet STP-Tuning für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet STP-Tuning jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. STP-Tuning haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung von STP-Tuning ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Werbung

STP-Tuning ist berechtigt, in Wort und Bild über die Verwendung des für die vom Kunden hergestellten Auftragsgegenstände online wie offline zu berichten. Dies gilt nur, sofern keine überwiegenden Interessen des Kunden, die dieser STP-Tuning mitgeteilt hat, dagegen sprechen. Der Kunde ist verpflichtet, sofern dies ihm möglich und zumutbar ist, in seinem mündlichen und schriftlichen Verkaufs- und Werbeaussagen über seine Erzeugnisse darauf hinzuweisen, dass diese Erzeugnisse unter Verwendung der Produkte von STP-Tuning hergestellt worden sind.

Unterlagen

Zeichnungen, Modelle, Entwürfe, Kostenvoranschläge und dergleichen bleiben Eigentum von STP-Tuning und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder anderweitig benutzt noch Dritten zugänglich gemacht werden, die auf dem gleichen oder ähnlichen Arbeitsgebiet tätig sind wie STP-Tuning. Eingereichte Unterlagen, Musterstücke, Modelle oder sonstiges Material lagert STP-Tuning auf Gefahr des Anlieferers.

Datenschutz

STP-Tuning verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die zum Zwecke der Bestellung von Waren angegebenen persönlichen Daten (wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden von STP-Tuning zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Bestell-, Auslieferungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind. Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von STP-Tuning über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sprache und Schlussbestimmungen Erfüllungsort ist der Sitz von STP-Tuning in 72458 Albstdt, Beethovenstr. 30, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus zwingenden Verbraucherschutzvorschriften ergibt. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist, die Klage beim Amtsgericht Albstdt zu erheben. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Vertragspartner seinen Firmensitz im Ausland hat. Die Vertragssprache ist deutsch, soweit sich nichts anderes aus zwingenden Verbraucherschutzvorschriften ergibt. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen im Ganzen oder in Teilen unwirksam sein, berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.